Die Initiatoren  des Bürgerbegehrens:

„Soll auf dem Gewerbegrundstück:“An der Bahn“ ein Supermarkt (Einzelhandelsobjekt mit Waren zum täglichen Bedarf) errichtet werden?“

wenden sich an die Bürger:

Es besteht die einmalige Chance ein Nahversorgungskonzept hier umzusetzen!

Bürgerentscheid am Sonntag den 31.01.2021

Im Verfahren um die Veräußerung des Gewerbegrundstücks: „An der Bahn“ stehen auf dem Gelände

2 mögliche Konzepte zur Auswahl:

                        Nahversorgungskonzept <------------------------> Kieswaschanlage

Welches Konzept soll in den nächsten 2 Jahren „An der Bahn“ entwickelt werden?

In dieser Phase des „Wettstreits der Konzepte“ wird im Bürgerentscheid über die Weichenstellung entschieden.

Sollte die Bürgerschaft das Nahversorgungskonzept wählen, so werden die von den 3 Investoren vorgestellten Angebote bewertet und das am besten passende Konzept mit der Umsetzung beauftragt.

Bei der Entscheidung für einen Bewerber werden auch die Bedingungen für die Umsetzung festgelegt. Es soll dann innerhalb von 2 bzw. 3 Jahren mit dem Bau begonnen werden.

Unter "Bürgerbegehren" -> "Angebot eines Investors" stellen wir ein mögliches Konzept vor. Die Positionen und Grundrisse der Gewerbe können sich noch ändern, aber grundsätzlich sollen möglichst alle Teilgewerbe enthalten sein.

In dem Angeboten sind im mögliche anzusiedelnde Gewerbe aufgelistet und grafisch dargestellt (s. "Bürgerbegehren -> Nahversorgungsknzept"). Was von den Investoren letztendlich gebaut werden kann bzw. gebaut werden darf, hängt von den Behörden und der Unterstützung der Bürger, insbesondere auch der Gemeinde ab.

 

Es besteht jetzt die Möglichkeit genau hier: „An der Bahn“ in diese Planungen und dann in die Umsetzung einzusteigen.

Der Bürger hat die Wahl und diese wurde mit dem Bürgerentscheid auf diese Initiative hin ermöglicht.

Man kann nicht 10 Jahre oder mehr in die Zukunft sehen und nicht mit „wahrscheinlich“ oder „wer weiß, vielleicht“ spekulieren. Die Chance ist „hier und jetzt“.

Ist ein "… Supermarkt anderswo..." wirklich eine Alternative?                                         

  • Keine unmittelbare Alternative südlich der B16
  • Kein Bebauungsplan und keine Satzung
  • Keine bekannten Flächen in Besitz der Gemeinde oder in Aussicht
  •  Keine Erschließung (Wasser, Abwasser, Strom, Telekom)
  • Keine Anbindung an Infrastruktur (gewerbliche Erschließungsstraße)
  • Kein Investor, Kein Betreiber

 

V.i.S.d.P.: Michael Audibert (1.Vertreter) und Sabrina Walenta (2.Vertreterin)

                Donaustraße 28                          Höchstädterstraße 5

                89434 Blindheim                         89434 Blindheim