- Abstimmung der Planung mit Ämtern und Behörden

            - Optionsvertrag mit Konzept (mündet in Kaufvertrag)

            - Bauvoranfrage mit der Planung

            - Anwerben von Mietern/Käufern für die einzelnen Gewerbeeinheiten (ab Bauvoranfrage)

            - Gemeinde ändert Bebauungsplan für Teile z.B. Tankstelle, die momentan nicht satzungsgemäß sind

            - Baueingabe der vorher abgestimmten Planungen

            - Baugenehmigung und Baubeginn

Im jetzigen Stadium ist es in der Branche nicht unüblich, dass mögliche Betreiber noch keinen Mietvertrag eingegangen sind.

Erst wenn alle Voraussetzungen für den Bau d.h. die Umsetzung des Konzeptes weitgehend fest stehen, kann man sicher Mieter oder Käufer anwerben.

Die Herstellung der notwendigen Planungssicherheit ist für jeden Gewerbetreibenden entscheidend.