Sind die Investoren „An der Bahn“ fixiert und tendieren diese lieber auf ein Areal südlich der B16?
Die Investoren wägen mögliche Standorte anhand von Kriterien gegeneinander ab. Allerdings stehen momentan südlich der B16 keine Flächen zur Verfügung, auch nicht innerhalb der nächsten 10 Jahre, soweit absehbar.
Damit ist eine „Standortwahl“ nicht gegeben, es gibt nur das Gewerbegrundstück: „An der Bahn“. Deshalb bewerben sich die Investoren auch dort.
Es ist auch nicht nachvollziehbar, warum eine bessere Sichtachse von Vorteil sein soll, da der Ausbau der B16 mit Lärmschutzmaßnahmen verkleidet sein wird. Keiner der beiden Standorte wird dann mehr sichtbar sein. Die Bewerbung muss dann auf andere Art und Weise erfolgen, z.B. Werbepylon.
Es werden viele Arbeitsplätze geschaffen:
Die „Kieswaschanlage“ soll beim (noch) größten Arbeitgeber der Gemeinde (ca. 50) zusätzlich 6-8 Arbeitsplätze bringen.
Das Einkaufsmarktkonzept wird nach Angebot eines Investors voraussichtlich bis zu 50-60 Arbeitsplätze schaffen, also um den Faktor 10 mehr. Damit steigt dieses Konzept ggf. zum größten Arbeitgeber auf. Zusätzlich entstehen Ausbildungsplätze und Wohnraum.
Gibt es wirklich keinen Investor mit einem konkreten Angebot?
Nach einer strikten Dementierung des Gemeinderates und des Bürgermeisters, dass es interessierte Investoren für einen Supermarkt gibt, wurde nun bestätigt, dass sich 3 mögliche Investoren beworben haben. Zwei haben ein konkretes Angebot eingereicht, der dritte Bewerber beabsichtigt nach dem positiven Bürgerentscheid ein Angebot abzugeben.
Unser oberstes Anliegen ist es Sie, die Bürgerinnen und Bürger dieser Gemeinde, zu informieren und Ihre Interessen zu stärken und umzusetzen.
Gibt es keinen Betreiber (Supermarktkette) mit einem Mietvertrag?
Wie der Gemeinderat bereits informiert hatte, gibt es keine Supermarktkette, welche „An der Bahn“ bauen möchte. Es gibt nur sehr wenige Ketten, die eigene Märkte bauen und betreiben. In der Regel bauen Investoren die Gebäude und Betreiber pachten bzw. mieten dann. Es ist also der falsche Weg als Gemeinde bei einer Supermarktkette anzuklopfen. Die Absagen waren vorprogrammiert.
Es gibt inzwischen drei Investoren, welche an diesem Standort planen und weit mehr sehen als ein Einzelobjekt (Supermarkt). Inzwischen hat sich ein komplettes Nahversorgungskonzept entwickelt.
Es liegt bereits ein konkretes Konzept vor, welches Supermarkt, Bäcker, Metzger, Arzt, Apotheke, Gastronomie und weitere Gewerbe mit einplant. Bekommt ein Investor den Zuschlag, sucht dieser Mieter oder Käufer, soweit noch nicht erfolgt. Verläuft dieser Prozess positiv wird das Projekt umgesetzt.
Es ist durchaus branchenüblich, daß im jetzigen Stadium der Konzeptauswahl und des Verkaufs noch kein Mietvertrag besteht. Das stellt aber auch kein Problem dar.
Sollten sich in dem vorgegebenen Zeitrahmen (ca. 2-3 Jahre) keine Interessenten in diesem Rahmen finden, kann vertraglich festgehalten werden, dass das Grundstück zurück an die Gemeinde fällt oder eine Fristverlängerung gewährt wird.
Zukunftsplanung Gewerbegebiet: Südlich der B16
Für die B16 gibt es jedoch, Stand heute, keine Beschlüsse oder fortgeschrittene Planungen, nur „Visionen“, das wird im Mitteilungsblatt vom Januar 2021 auch so bestätigt. Somit halten wir den angedachten Zeitplan von ca. 10 oder mehr Jahren für sehr optimistisch. Sollte es hier in den nächsten Jahren schneller Fortschritte geben, bestünde jedoch weiter das Problem, daß die Gemeinde keine Grundstücke für eine Alternative südlich der B 16 besitzt. Es besteht auch die Möglichkeit, daß die Eigentümer eigene Vorstellungen bzw. Planungen auf Ihren Grundstücken haben. Weiter besteht kein Bebauungsplan, keine Erschließung und dort ist auch kein Betreiber in Aussicht.
Zusammenhang mit Umfahrung Blindheim Ost:
Ein Gewerbegebiet südlich der B16 ist nur in Abhängigkeit mit einer Erschließung durch gewerbliche Infrastrukturen (Straße) möglich. Diese wäre mit einer Umfahrung gegeben. Eine Erschließung über die Bahnhofstraße ist wegen des zu erwartenden hohen Verkehrsaufkommens, dem Zustand der Straße und den neuen Baugebieten der Anwohnerschaft nicht zumutbar.
Ohne konkrete Planungen und Zusicherungen des Bundes bzw. des Straßenbauamtes für eine Abfahrt, wie sie im Mitteilungsblatt vom Januar 2021 angedeutet wurde, ist eine Planung für den Anschluss nicht detailliert möglich. Über die Planungssicherheit hinaus müssen zuerst auch Finanzierung und Kostendeckung ausgelotet werden.
Die Planungen stecken aber noch in der „Visionsphase“. Die starke Abhängigkeit von den B16-Planungen sind so grundlegend, daß ein konkreter Zeitrahmen nicht abschätzbar ist, zumindest aber 10 Jahre. Ein Supermarktkonzept ist so nicht unmittelbar umsetzbar.
Liegt undemokratisches Verhalten oder ein „Hintenrum“ vor?
Der Gemeinderat hat hinter verschlossenen Türen in nichtöffentlicher Sitzung einen Beschluss gefasst, ohne die Bürgerschaft einzubeziehen. Es bestand gar keine Möglichkeit die Öffentlichkeit über die Angebote zu informieren und es wurde auch sofort ein Beschluss herbeigeführt.
Es wäre begrüßenswert gewesen, wenn vor einer Beschlussfassung eine öffentliche Erörterung der eingegangenen Konzepte und Angebote stattgefunden hätte.
Ein Bürgerbegehren ist ein Instrument der direkten Demokratie und ersetzt die Beschlussfassungen von Vertretergremien (Gemeinderat). Vertreter bzw. Mandatsträger sind gewählte Beauftragte der Bürger (Wähler) und selbstverständlich weiter, auch nach einer Wahl, dem Willen der Allgemeinheit verpflichtet. Ein guter Mandatsträger weiß um die Stimmung und den Willen seiner Bürgerschaft und kann so tatsächlich im Sinne einer Mehrheit handeln.
Gibt es eine Verzögerung des Verkaufs bzgl. des Gewerbegrundstücks?
Es ist nicht die Absicht mit dem Bürgerbegehren den Verkauf zu verzögern, sondern es geht um die Möglichkeit gemachte Angebote und Chancen zu nutzen. Eine Verzögerung wäre Unsinn, denn man verschiebt etwas Unausweichliches in eine nahe Zukunft. Hier erreicht man gar nichts. Wenn das Grundstück einmal verkauft und anderweitig bebaut ist, dann ist es allerdings zu spät.
Entstehen hohe Kosten (ca. 5000€) des Bürgerbegehrens und der Verwaltung unnötige Belastungen?
Den Kosten des Vorganges steht bei der Entscheidung für den Supermarkt-Investor ein höherer Verkaufserlös von 3 €/m², insgesamt ca. 40.000 € gegenüber. Die Kosten werden also mehr als gedeckt. Die Gemeinde Blindheim bezahlt rund 225.000€ jährlich an die VG Höchstädt für die Mitverwaltung, das ist ein hoher Betrag.